BAURECHT
Mit juristischer Unterstützung
ans Ziel
Auch das öffentliche Baurecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt. Beim öffentlichen Baurecht geht es darum, Ansprüche eines Bauherrn gegenüber einem Bauordnungsamt bzw. einer Baubehörde einer Stadtverwaltung durchzusetzen und möglicherweise gerichtlich zu vertreten. Aber auch das Nachbarrecht spielt eine große Rolle. Häufig kommt es vor, dass auf dem Nachbargrundstück bauliche Maßnahme durchgeführt werden, die nicht mit Recht und Gesetz einher gehen. In diesem Falle greifen sowohl das Nachbarrecht als auch das öffentliche Baurecht ineinander, wobei der beeinträchtigte Grundstückseigentümer sich unbedingt baurechtlich beraten lassen sollte, denn das öffentliche Baurecht ist ein sehr verzweigtes und nicht immer einfaches Rechtsgebiet. Ebenso verhält es sich mit dem Wohnungseigentumsrecht, wenn man daran denkt, dass jede Wohnungseigentumsmaßnahme auch selber klagen kann und auch verklagt werden kann, sowohl in öffentlich baurechtlichen als auch in privatbaurechtlichen Dingen. Selbstverständlich spielt in diesen Fällen auch das Mietrecht und Vertragsrecht eine entscheidende Rolle, wenn man daran denkt, dass häufig Eigentumswohnungen auch nach deren Fertigstellung vermietet werden und ein umfassendes Regelwerk der unter einem Dach lebenden Menschen beachtet werden muss.
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