Ihr Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht
in Herne und Potsdam
Setzen Sie auf einen Experten mit jahrelanger Erfahrung in der Bauwirtschaft.
Die deutsche Bauwirtschaft verfügt über viele Fachleute und Experten, aber auch zahlreiche Unternehmen und ihre Mitarbeiter, die es mit den anerkannten Regeln der Technik und den DIN-Vorschriften bei der Errichtung, Umbau und Instandhaltung von Gebäuden nicht besonders ernst nehmen.
Immer wieder kommt es vor, dass insbesondere bei Neubauten nicht unerhebliche Mängel bestehen, die wiederum weitere Folgeschäden auslösen können. Häufig ist dann der Bauherr, der möglicherweise als privater Investor noch nicht über sehr viel Erfahrung verfügt, der Geschädigte.
Andererseits ist es für den Bauherrn auch häufig schwierig, nach einer Bauabnahme dann die verschiedenen festgestellten Mängel zu beweisen. Hier wollen wir den einzelnen Bauherrn dadurch unterstützen, indem wir beispielsweise durch selbstständige Beweisverfahren die Grundlage schaffen, damit derartige Bauherren zu ihrem Recht kommen.
Aber auch andererseits ist daran zu denken, dass Bauunternehmen und Handwerksunternehmen ordnungsgemäß und fachlich kompetent ihre Werkleistungen erbracht haben, dann auf den Forderungen sitzen bleiben. Hierzu ist wichtig, zu wissen, dass der Gesetzgeber dies erkannt hat und insbesondere durch Sicherungsmaßnahmen den Unternehmen zur Seite stehen will, die ohne derartige rechtliche Möglichkeiten große Einnahmeausfälle verzeichnen müssen.
Dipl. Kfm. Rechtsanwalt Heinrich G. Beestermöller
Vollmacht
Um einen möglichst schnellen und reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, können Sie unsere Mandantenvollmacht schon im Vorfeld auf unserer Internetseite herunterladen und ausdrucken. Diese benötigen wir im Original postalisch oder in unseren Briefkasten eingeworfen zurück, um Sie vertreten zu können. Für Fragen steht Ihnen unser Büro unter 0 23 23 / 100 10 zur Verfügung.