Privates Baurecht
Begleitung und Vertretung bei Bauverträgen und Konflikten während und nach der Bauausführung.
- Bau- und Werkverträge
- Nachträge und Vergütungsfragen
- Mängel, Abnahme und Gewährleistung
- Sicherheiten und Beweisverfahren
Dipl.-Kfm. Rechtsanwalt Heinrich G. Beestermöller berät Bauherren, Unternehmen, Architekten, Planer und Eigentümer mit besonderem Schwerpunkt im Bau- und Architektenrecht.
Baurechtliche Fragen greifen häufig ineinander: Vertrag, Vergütung, Planung, Mängel, Nutzung und Eigentum. Die Beratung verbindet juristische Einordnung mit praktischer Erfahrung aus Bau- und Immobilienprojekten.
Begleitung und Vertretung bei Bauverträgen und Konflikten während und nach der Bauausführung.
Rechtliche Beratung für Auftraggeber, Architekten und Planer – möglichst bereits bei der Vertragsgestaltung.
Unterstützung bei öffentlich-rechtlichen Fragestellungen rund um Grundstück, Bebauung und Nutzung.
Beratung zu rechtlichen Fragen rund um Immobilien, Eigentum, Vermietung und Wohnungseigentum.
Für eine Mandatserteilung steht die Kanzleivollmacht unmittelbar als PDF bereit. Sie kann ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben zur weiteren Abstimmung mit der Kanzlei verwendet werden.
Vor seiner anwaltlichen Tätigkeit war Heinrich Beestermöller in leitenden Funktionen der Bau- und Immobilienwirtschaft tätig. Die Verbindung aus Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft und Projektpraxis prägt die Beratung bis heute.
Im Mittelpunkt steht eine klare, wirtschaftlich nachvollziehbare Beratung. Ziel ist es, Risiken möglichst früh zu erkennen, Konflikte strukturiert zu lösen und die Interessen der Mandantschaft konsequent zu vertreten.
Besprechungstermine werden nach Vereinbarung angeboten. Für die erste Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail unmittelbar zur Verfügung.
Schildern Sie kurz, worum es geht. Für eine erste Kontaktaufnahme genügen Telefon oder E-Mail. Vertrauliche oder umfangreiche Unterlagen sollten erst nach Abstimmung übermittelt werden.